Hallo,
1. Frage: Kann man den Erlaubnispfeil auch nur optisch im Gleisbild einsetzen
ohne das er eine Funktion hat (statt schwarzer Richtungspfeil gelber
Richtungspfeil.
2. Frage: Muß man dann bei der Fahrstraßenaufzeichung einen Sprungmarker setzen
Im Handbuch und im Forum habe ich leider zu den Erlaubnispfeilen kaum etwas zum Nachlesen gefunden. Wer kann mir ein Tip geben, wo ich weitere Informationen zu
den Erlaubnispfeilen finde.
Gruß Schorsch
Hallo Schorsch
Zur Frage 1.
Ja, du kannst ihn ohne Probleme einsetzen, und wenn er nur eine feste Richtung anzeigen soll, so brauchst du auch keine Adresse dafür vergeben.
Soll er jedoch die Richtungsanzeige wechseln können, so mußt du eine Adresse vergeben. Die wiederum braucht aber nur virtuell zu sein.
Zur Frage 2.
Nein, du brauchst dafür keine Sprungmarke zu setzen! :)
Zur Frage 3.
Habe ich leider auch keine weiteren Infos für dich. :-[
Hallo Schorsch
Edwin hat bereits alles erklärt, weitere Info's darüber gibt es eigentlich nicht zu sagen. Der E-Pfeil zeigt nur die optische Richtung an
Hallo Schorsch.
Viel nachlesen braucht man über Erlaubnispfeile nicht.
Beispiel :
Ein Zug kommt von links und bleibt an einem Zugnummerfeld stehen.
Du musst zu diesem Zugnummerfeld FS mit Pfeilrichtung nach rechts aufzeichnen.
Von dort dann FS-e in beide Richtungen aufzeichnen.
Jetzt kannst Du in ZFA als Bedingung Pfeil nach rechts eintragen und nur dann FS nach rechts starten.
Genau so für Pfeil nach links und nur dann nach links fahren.
So ist es gewährleistet das die Lok immer in die richtige Richtung fährt .
Wenn es die Bedingung Pfeil nach rechts oder links nicht gäbe dann könnte die FS auch
nach links starten ,obwohl in diesem Beispiel nur die FS nach rechts starten darf.
Gruß Herbert