Liebe Modellbahner,
ich habe nachdem ich eine Lok über die 15 Punkte Messung eingemessen habe,
die Mindestgeschwindigkeit etwas verringert (von 10 km/h auf 5 km/h).
Muss ich nun die komplette 15 Punkte Messung wiederholen? Oder erfolgt eine
Neueinmessung nur für den ersten Punkt ? Und wenn ja - bitte wie?
Vielen Dank -LG Detlef
Hallo Detlef,
wie meinst Du das Mindestgeschwindigkeit? Fahrstufe 1= hier habe ich meine Loks mitleweile auf ca. 1km/h bekommen... somit wären 10km/h für FS1 zu viel!
Hallo Detlef
Im Messfenster, Messumpfang mußt du von Komplett auf Einzelpunktmessung umschalten.
Dann wählst du mit den Häckchen aus welche Messungen durchgeführt werden sollen.
Bei dir würde ich nur Punkt 0 bis 2 anhaken. Danach die Messung wieder speichern.
Hallo Thomas,
ich habe die Mindestgeschwindigkeit nachträglich verändert.
Für "normale" Züge reichen mir die ca. 5 km/h. Meine Frage
hat sich beantwortet - Danke
Hallo Edwin,
habe ich so gemacht - funktioniert gut.
Auch dir besten Dank.
Diese Frage hatte einen weiteren Grund im Zusammenhang mit der Traktionsfahrt.
Die Folgefrage habe ich alles neues Thema gesetzt.
"Dynamisches Verhalten bei Traktionsfahrten - wie abgleichen?"