Hallo zusammen,
weder im Forum, noch im Handbuch habe ich eine Antwort auf meine Frage gefunden.
Beim Anlegen eines Waggons kann ich die Länge eingeben. Beim Anlegen eines Zuges ergibt sich dann ja die exakte Länge des Zuges.
Wird diese Angabe nur für das Halten verwendet, oder auch z.B. Bei der Freigabe einer Fahrstraße wenn die Waggons nicht rückmelden?
Das wäre für unsere Fahrtage eine große Erleichterung, weil die meisten Waggons unserer Fahrgäste nicht rückmelden.
Hallo Herbert,
herzlich Wilkommen im Problemkreis der 2-Leiter-Fahrer. ;)
Leider muß ich Dich enttäuschen. Die Zuglänge dient nur zur Prüfung bei Gleislängen und Haltepositionen, aber nicht zur Verriegelung bei fehlender Belegtmeldung. Einzige Ausnahme ist der FDL-SBS.
Hallo Herbert,
was, wie gerade in dem anderen Beitrag geschrieben, dann eine Fehlfunktion bei Teilfreigaben werden kann!
Hallo Helmut,
da gebe ich Dir recht, aber bei unseren Gastfahrtagen passen wir sowieso sehr genau auf dass nichts passiert. Es würde uns allerdings sehr helfen.